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Studenten Bewertung

 A. Das akademische Jahr besteht aus zwei Pflichtsemestern und einem optionalen Sommersemester:

Das erste Semester: Ein obligatorischer Semester zwischen 16 und 19 Wochen, von denen einige Prüfungsnationen gewidmet sind.
 
Das zweite Semester: Ein obligatorisches Semester dauert 16 bis 19 Wochen, von denen einige Prüfungsnationen gewidmet sind.
 
Das Sommersemester: Ein optionaler Intensivkurs dauert 8 Wochen.
 
B. Der vom Universitätsrat festgelegte jährliche akademische Kalender legt den Beginn des Schulungsprozesses in jedem Semester, den Zeitplan der Prüfungen, die Dauer der Halbzeitferien, die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse und die Registrierung fest.
 
- Die Bewertung der Schüler in allen Kursen während des gesamten akademischen Semesters erfolgt durch Quizspiele, Hausaufgaben und verschiedene Aktivitäten, die der Art des Kurses entsprechen, was insgesamt die Erweiterung des Verständnisses der wissenschaftlichen Inhalte des Kurses zum Ausdruck bringt.
 
- Die Noten werden auf die Bewertungskomponenten des Semesters (Quiz, Hausaufgaben, Aktivitäten und Praktikum) gemäß der Verfahrensordnung und den Beschreibungen der Kurse verteilt, wobei Folgendes berücksichtigt wird:
 
1. Theoretische Kurse:
 
ein. Angewandte Fakultäten: Der Semester-Bewertungskomponente (Quiz, Hausaufgaben und Aktivitäten) wird ein Prozentsatz von nicht mehr als 50% der Kursnote zugeordnet. In jedem Studiensemester müssen mindestens zwei Quizfragen gestellt werden. Ein Prozentsatz von mindestens 50% der Kursnote ist der schriftlichen und umfassenden Abschlussprüfung gewidmet.
 
b. Theoretische Fakultäten: Der Semester-Bewertungskomponente (Quiz, Hausaufgaben und Aktivitäten) wird ein Prozentsatz von nicht mehr als 40% der Kursnote zugeordnet. In jedem Studiensemester müssen mindestens zwei Quizspiele durchgeführt werden. Ein Prozentsatz von mindestens 60% der Kursmarke ist der Abschlussprüfung gewidmet, die schriftlich und umfassend ist.
 
c. Studierende, die nicht 25% der Semesterarbeitsmarke erreicht haben, dürfen die Abschlussprüfung nicht besuchen.
 
d. Studierende, die 25% der Abschlussprüfung nicht erreicht haben, gelten als nicht bestanden.
 
2. Praktika, Seminare, angewandte Projekte und Kliniken:
 
ein. Fakultätsräte legen fest, wie die Noten verteilt werden, sofern sie vom betreffenden Fakultätsrat angenommen werden.
 
b. Der Rat der Fakultät gibt zu Beginn jedes Studienjahres eine Entschließung heraus, die die Verteilung der Noten von theoretischen und praktischen Teilen (Quiz, Aktivitäten und Praktikum) zeigt.
 
c. Die abschließende Bewertung des Schülers in einem bestimmten Kurs wird definiert, indem alle Kennzeichen der Tests, Prüfungen, Hausaufgaben und das Praktikum (falls vorhanden) summiert werden. Die Summe dieser Punkte ergibt die endgültige Gesamtnote des Schülers in diesem Kurs.
 
d. Ein Student kann innerhalb von drei Tagen ein spezielles Antragsformular für die Überprüfung seines Antwortblatts einreichen, das sich auf die Bekanntgabe der Ergebnisse der Prüfung oder der Prüfung bezieht, und zwar gegen eine vom Universitätsrat festgelegte Gebühr. Der Revisionsprozess ist auf die Überprüfung physischer Fehler beschränkt, die durch das Hinzufügen von Markierungen oder das Vergessen der Korrektur von Fragen oder Teilen davon verursacht wurden. Die Antwortblätter wurden vom Dekan der Fakultät, dem Abteilungsleiter und dem Kursleiter oder einem anderen Lehrer derselben Spezialisierung überarbeitet, falls der Kursleiter nicht kommen kann.
 
ein. Die Noten, die den Prozentpunkten entsprechen, die ein Student als endgültige Gesamtnote in einem bestimmten Kurs erhält, sowie die entsprechenden Punkte werden gemäß der folgenden Tabelle definiert:
 

Prozentmarken

Grade

Punkte

100>X ≥ 98

A+

4.00

98>X ≥ 95

A

3.75

95>X ≥ 90

A-

3.50

90>X ≥ 85

B+

3.25

85>X ≥ 80

B

3.00

80>X ≥ 75

B-

2.75

75>X ≥ 70

C+

2.50

70>X ≥ 65

C

2.25

65>X ≥ 60

C-

2.00

60>X ≥ 55

D+

1.75

55>X ≥ 50

D

1.50

50>X ≥ 0

F

0

-

Z

disqualifiziert

-

W

zurückgezogen

-

I

unvollständig

Während X die Studentenmarke ist

b. Die Universität verwendet die folgende Tabelle zur Berechnung des GPA und des AGPA der Studenten

Prozentmarken Punkte

Klasse

From 95 to 100

4-3.75

Ehre

From 85 to less than 95

3.25 – 3.74

Ausgezeichnet

From 75 to less than 85

2.75 – 3.24

Sehr gut

From 65 to less than 75

2.25– 2.74

Gut

From 60 to less than 65     

2 – 2.24

Acceptable

 c. Der AGPA des Studenten wird nach dem Abschluss wie folgt berechnet:

 Prozentmarke = (Endpunkt bei Staffelung x 20) + 20
 
ein. Ein Student muss ein volles Anwesenheitssystem absolvieren, d. H. Alle Vorlesungen, praktischen Sitzungen und Diskussionen gemäß dem angenommenen Studienplan besuchen.
 
 
5. b. Für die Umsetzung der Anwesenheitsordnung sind Dekane, Abteilungsleiter, Lehrende sowie Zulassungs- und Zulassungsleiter zuständig.
 
- Die Studierenden dürfen nicht mehr als 15% der angenommenen Semesterkreditstunden abbrechen.
 
- Wenn ein Student mehr als 15% der angenommenen Semesterkreditstunden ohne Krankenurlaub oder zwingende Entschuldigung, die vom Dekan der Fakultät akzeptiert wird, ausbleibt, wird er von der Teilnahme an der Abschlussprüfung ausgeschlossen, und seine Punkte in diesem Kurs sind gleich null Note wird Z sein und muss es erneut registrieren, wenn es ein Pflichtkurs ist. In allen Fällen wird die Null bei der Berechnung des GPA des Schülers bezüglich Warnung und Entlassung aus der Spezialisierung gezählt.
 
- Wenn ein Student mehr als 15% der angenommenen Semesterguthaben ohne Krankenurlaub oder zwingende Entschuldigung, die vom Dekan der betreffenden Fakultät akzeptiert und vom Studierendenrat angenommen wird, ausbleibt, gilt er als aus diesem Kurs ausgeschlossen und wird dem Unterricht ausgesetzt Rücktrittsbestimmungen. Der Dekan der betreffenden Fakultät muss dies dem Direktor für Zulassung und Registrierung mitteilen. Die Klassenstufe (zurückgezogen) und die Klasse (W) in diesem Kurs müssen im akademischen Register des Studenten festgelegt sein.
 
- Eine kranke Ausrede muss durch ein ärztliches Gutachten des Universitätsarztes, einer von der Universität akkreditierten Klinik oder eines Krankenhauses bestätigt und vom Gesundheitsamt bestätigt werden. Dieses ärztliche Attest muss dem Dekan der Fakultät spätestens zwei Wochen nach Abwesenheit des Studenten vorgelegt werden. In jedem Fall muss der Student vorlegen, was bestätigt, dass innerhalb einer Woche mit dem Datum des Ereignisses höherer Gewalt begonnen wird.
 
- Ein Student kann während des Studiensemesters aus einem angemeldeten Studiengang austreten und erhält in diesem Fall eine Besoldungsgruppe (zurückgezogen) und eine Besoldungsgruppe (W). Die Frist für den Rücktritt vom Studiengang ist in dem zu Beginn des Studienjahres bzw. des Studienjahres angekündigten Studienkalender festgelegt Studiensemester. Eine Kursnote (W) = Rücktritt wird bei der Berechnung im kumulierten Durchschnittskonto des Studenten nicht berücksichtigt. Die verbleibenden Kreditstunden nach dem Austritt sollten nicht unter der Mindestbelastung liegen, sofern dies nicht vom Universitätsrat genehmigt wird.
 
- Wenn ein Student alle Kurse innerhalb eines bestimmten Semesters storniert, gilt das Semester als eingefroren und der Student erhält in allen zurückgezogenen Kursen die Note W = zurückgezogen. Dieses Semester wird in der maximalen Dauer der Studiendauer gezählt und im Protokoll der Studierenden eingetragen, ohne im GPA kalkuliert zu werden. Die Gebühren sollten jedoch bezahlt werden.
 
- Die GPA eines jeden Schülers wird am Ende jedes Semesters berechnet, indem der ermittelte Prozentsatz jedes Kurses mit der Anzahl der Kreditstunden multipliziert wird, diese addiert werden und das Ergebnis durch die Summe der während des Studiums in Anspruch genommenen Kreditstunden dividiert wird das Semester.
 
- Der AGPA eines jeden Studenten wird am Ende des akademischen Semesters für alle Kurse berechnet, die der Student seit seiner Einschreibung an der Universität absolviert hat und dieselbe Methode zur Berechnung des GPA verwendet. Bei der Berechnung des AGPA werden die höchsten Wiederholungskurse erzielt.
 
- Astudent, der die von ihm geforderten Aufgaben nicht erfüllen kann, um ein Versagen zu vermeiden, das außerhalb seiner Kontrolle liegt, erhält die Note I = unvollständig, basierend auf einem Vorschlag des Fakultätsrates, also auf einer Universitätsratsresolution. Ein Schüler, der die Note I = Unvollständig erhalten hat, muss die zusätzliche Aufgabe erfüllen, die erforderlich ist, um diese Klasse vor der dritten Woche des folgenden akademischen Semesters zu entfernen. Wenn er dies nicht rechtzeitig schafft, erhält er die Note Disqualifiziert oder Nicht bestanden (Z oder F) in diesem Kurs.
 
- Ein Student, dem Disqualified oder Failed (Z oder F) in einem Kurs gewährt wurde, muss sich erneut anmelden und erneut anmelden, wenn er obligatorisch ist, und einen gleichwertigen Kurs anmelden, wenn er optional ist, um die angenommenen Gebühren und Raten zu bezahlen.
 
- Ein Student muss an der Abschlussprüfung des Kurses teilnehmen und wird als nicht bestanden erachtet. Er wird als nicht bestanden (F) bewertet, wenn er nicht an der Abschlussprüfung teilnimmt oder weniger als 25% der Note erhält, unabhängig von den Noten, die er in früheren Bewertungen des Kurses erhalten hat .
 
Die minimalen und maximalen Kreditstunden, die der Student registrieren kann, sind in der folgenden Tabelle angegeben:

Maximum for the faculties whose credit hours exceed 200

Maximum

Minimum

Academic semester

25

18+3*

12

First (autumn)

25

18+3*

12

Second (winter)

9+3 *

9+3*

2

Third (summer)

* Der Durchschnitt des Studenten im vorangegangenen Semester beträgt nicht weniger als 80% oder 3 Punkte.

- Die Studienbelastung eines Studenten im Abschlusssemester kann im Herbst- und Wintersemester 21 Stunden und im Sommer 12 Stunden überschreiten.

- Wenn ein Student eine hohe Studienbelastung hat, die nicht zu seinen Kreditstunden gezählt wird (z. B. Fremdsprachenkurse oder Grundfächer für Naturwissenschaften), kann die Universität ihn von der Registrierung der Kreditstunden befreien. Daher wird die gesamte Studienbelastung, die sich aus der Zählung der Nachhilfekurse ergibt, bei der Beurteilung des akademischen Niveaus des Studenten bei der Erteilung offizieller Dokumente berücksichtigt.

- Ein Student kann einen Kurs, den er bereits einmal absolviert hat, nur einmal wiederholen. Die höchste Punktzahl wird bei der Berechnung seiner Punkte berücksichtigt. Die Stunden des Kurses werden nur einmal bei der Berechnung seines Studienplans berücksichtigt.

Allgemeine Regeln:

Das Überarbeiten einer Marke oder das Korrigieren des Antwortblatts ist nicht zulässig, es sei denn, es liegt ein Fehler beim Summieren oder Korrigieren der Bruchmarken vor, oder es wird nicht die gesamte Antwort oder ein separater Teil davon korrigiert.

Die Kursprüfungskommission darf nach dem Öffnen keine Marke ändern oder die Antwortblätter abrufen.

 

Studenten dürfen sein Antwortblatt nicht sehen, es sei denn, der Dekan der Fakultät hält es für notwendig.

Der Dekan der Fakultät oder der Prodekan, die Kurslehrer und der Zulassungs- und Zulassungsdirektor untersuchen die Einwände der Schüler gegen ihre Noten und stellen sicher, dass nach der Korrektur keine Fehler in ihren Antwortbögen erscheinen.

Die Gesamtkursmarke wird unabhängig vom Bruchwert aufgerundet.

Absolventinnen und Absolventen können die für den Abschluss erforderlichen Kreditstunden registrieren, auch wenn sie weniger als die in ihrem Abschlusssemester zulässigen Mindestarbeitsstunden betragen.

Am Ende des Semesters wird eine schriftliche Abschlussprüfung für jeden Kurs abgelegt. Es kann praktische oder verbale Tests oder Berichte enthalten. Der Fakultätsrat entscheidet auf Empfehlung der zuständigen Fakultät über den Prozentsatz der Abschlussprüfung, sofern dies den Studierenden zu Beginn des Studiensemesters bekannt gegeben wird.

Studierende, die den vereinbarten Kurs nicht erreicht haben, werden von der Abschlussprüfung ausgeschlossen und erhalten die Disqualifikationsnote (Z).

Die Noten von Kursen, die an anderen Universitäten studiert wurden, werden in der AGPA der Studenten nicht berücksichtigt.

Studierende, die von anderen Universitäten versetzt wurden, dürfen nicht graduieren, es sei denn, sie studieren mehr als 50% der von der SPU festgelegten Kreditstunden.

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