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Akademische Warnungen

 a. Nachdem die akademischen Ergebnisse des Studenten am Ende jedes Semesters angenommen wurden, warnt die Universität den Studenten, dessen GPA entweder im ersten oder im zweiten Semester, beginnend mit dem Beginn des folgenden angemeldeten Semesters, ungeachtet des Sommersemesters liegt.


b. Wenn ein Student eine Warnung erhält, muss er diese deaktivieren, indem er sein GPA innerhalb von maximal zwei akademischen Semestern auf mindestens 2 Punkte erhöht.

c. Ein Student wird nach Ablauf der unter Buchstabe b genannten Frist abgewiesen. Ein Student, der (99) Stunden seines Studienplans erfolgreich absolviert hat und dessen GPA mindestens (1,75) Punkte oder den entsprechenden Prozentsatz beträgt, ist ausgenommen. Wenn der GPA des Studenten in einem späteren Semester auf weniger als (1,75) sinkt, wird er ohne Vorwarnung abgewiesen.

Ein entlassener Bachelor-Student kann wegen der Senkung seines GPA-Werts unter 2 Punkten nach den folgenden Bestimmungen in die spezielle Aufholstudie aufgenommen werden:

Wenn sein GPA nicht unter (1,50) oder dem entsprechenden Prozentsatz liegt, darf er vier Semester lang den Durchschnitt auf das Mindestniveau anheben, das als ordentlicher Student akzeptiert wird. Schlägt er fehl, wird er den Abschluss des speziellen Studienplans nicht zulassen, es sei denn, er hat die Dauer von 99 Kreditstunden des Studienplans mit einem GPA von mindestens 1,75 (Punkte oder dessen gleichwertiger Prozentsatz) erfolgreich absolviert zwei akademische Semester, wird er entlassen, wenn er das GPA nicht auf (2) Punkte erhöht.

Wenn der GPA des Schülers zwischen (1,00-1,49) oder dem entsprechenden Prozentsatz liegt, wird ihm ein akademisches Semester gestattet, um seinen GPA auf 1,50 oder den entsprechenden Prozentsatz zu erhöhen. Wenn er das schafft, erhält er zusätzliche drei Semester, um sein GPA auf das akzeptierte Mindestniveau zu heben. Wenn dies nicht gelingt, darf er die spezielle Aufholstudie nicht durchführen, sofern er nicht 99 Kreditstunden des Studienplans mit einem GPA von nicht weniger als (1,75) Punkten oder dessen gleichem Prozentsatz durchführt. In diesem Fall wird ihm eine Zulassung gewährt maximal zwei Studiensemester, danach wird er entlassen, wenn er das GPA nicht auf (2) Punkte erhöht.

- Ein zugelassener Student der Sonderaufholstudie verliert das Recht, in eine andere Spezialisierung zu wechseln, wenn er die vier Semester der Sonderaufholstudie absolviert und sein GPA unabhängig vom Sommersemester nicht auf das erforderliche Mindestniveau angehoben hat .

- Die maximale Studienbelastung des zugelassenen Studierenden für die Sonderaufholstudie beträgt (15) Stunden im ersten und zweiten Semester und (6) Stunden im Sommersemester.

- Ein Student, der in einem Semester, das auf sein erstes Semester folgt, ungeachtet des Sommersemesters weniger als (1) GPA-Punkt oder den entsprechenden Prozentsatz erhält, wird von der Spezialisierung ausgeschlossen. Wenn er in einem späteren Semester noch einmal einen (1) GPA-Punkt erhält, wird er von der Universität entlassen.

- Ein Student, der aus einer Spezialisierung entlassen wurde, darf während seines Studiums an der Universität nur einmal in eine andere Spezialisierung aufgenommen werden. In all diesen Fällen weist der Zulassungs- und Zulassungsdirektor ihn offiziell ab. Verwarnung oder Ablehnung der Auflösung wird dem Studenten von seinem akademischen Betreuer oder einer anderen von der Universität als angemessen erachteten Möglichkeit gemeldet, um die abweisende Resolution dem Studenten und dem an der Universität betroffenen Teilnehmer zu melden.

- Ein Studierender, der von einer Spezialisierung akademisch abgewiesen wird, darf nicht erneut dort zugelassen werden.

- In Bezug auf Artikel (14) dieses Leitfadens wird, wenn ein Student in einem akademischen Semester I = Unvollständig erhält und aufgrund seines niedrigen GPA von der Spezialisierung oder von der Universität gekündigt wird, Folgendes festgestellt:

- Es ist ihm nicht gestattet, das Studium im folgenden Semester fortzusetzen, wenn nicht alle Studienergebnisse bekannt gegeben werden und sein GPA entsprechend höher ist als das erforderliche Mindestniveau.

- Er wird von der Spezialisierung oder der Universität abgewiesen, wenn er nach der Bekanntgabe aller Studienergebnisse dieses Semesters sein GPA nicht erhöht.

- Er wird von der Spezialisierung oder der Universität entlassen, wenn er die zulässige maximale Studiendauer überschreitet.

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