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Lernsystem

Lernsystem

Die Syrische Private Universität übernimmt das Kreditstundensystem als Studien- und Bewertungssystem. Dieses System wird neben einigen lokalen Universitäten auch von vielen internationalen Universitäten und anderen Universitäten in der Region übernommen. Die Kommunikation mit anderen lokalen und internationalen Universitäten ist einer der Gründe, die zu dieser Entscheidung geführt haben, und die Vorteile, die dieses System bietet.


Das System basiert auf der Zuordnung von Kreditstunden zu jedem Kurs im Studienplan. Eine Gutschriftstunde ist definiert als wöchentliche theoretische Vorlesung von einer Stunde oder wöchentlich von zwei Stunden oder mehr. während eines Studiensemesters unterrichtet.

Um einen Abschluss in einer bestimmten Spezialisierung zu erhalten, müssen die Studierenden eine Anzahl von Stunden, die vom Studienplan dieser Spezialisierung zugewiesen wurden, erfolgreich absolvieren.

Lernsystem:

Das akademische Jahr besteht aus drei Semestern:

Das erste Semester: Ein obligatorisches Semester dauert 16 bis 19 Wochen, von denen einige Prüfungsnationen gewidmet sind.

Das zweite Semester: Ein obligatorisches Semester dauert 16 bis 19 Wochen, von denen einige Prüfungsnationen gewidmet sind.

Das Sommersemester: Ein optionales Intensivsemester dauert 8 Wochen.

Maximale Studiendauer:

Die Studiendauer für einen an der Universität eingeschriebenen Studenten, der einen Bachelor-Abschluss erhalten soll, sollte Folgendes nicht überschreiten:

1. Neun Jahre an der medizinischen Fakultät (die Studiendauer beträgt 6 Jahre)

2. Acht Jahre an der Fakultät für Zahnmedizin, Pharmazie und allen technischen Fakultäten (die Studiendauer dieser Fakultäten beträgt 5 Jahre)

3. Sieben Jahre in den anderen Fakultäten (die Studiendauer beträgt in diesen vier Jahren).

Teilnahmebedingungen:

Ein Student muss sich zu einer Vollzeit-Teilnahme verpflichten und an allen Lehrveranstaltungen, einschlägigen Seminaren und Praktika in Übereinstimmung mit den festgelegten Arbeitsstunden für jeden Kurs des Studienplans teilnehmen. Studenten dürfen nicht mehr als 15% der in Anspruch genommenen Semesterkreditstunden abbrechen.

Wenn ein Student mehr als 15% der in Anspruch genommenen Semesterkreditstunden ausbleibt, wird er von der Abschlussprüfung ausgeschlossen und seine Punkte in diesem Kurs werden gleich Null sein. Seine Note wird (Z) und muss sich erneut anmelden, wenn er obligatorisch ist Kurs. In allen Fällen wird die Null bei der Berechnung des GPA des Schülers bezüglich Warnung und Entlassung aus der Spezialisierung gezählt.

Der Fakultätsrat kann die Abwesenheitsfälle studieren, die 15% übersteigen, wenn die vom Universitätsrat formell akzeptierte Entschuldigung akzeptiert wird, und den Studenten, die Entschuldigungen akzeptiert haben, den Rückzug aus dem Studiengang gestatten und ihm eine Note (W) verleihen, die nicht gezählt wird in der Berechnung im GPA des Schülers.

Im Falle einer medizinischen Entschuldigung muss der Student dem Dekan der Fakultät einen medizinischen Bericht vorlegen, der von der von der Universität angenommenen medizinischen Partei während eines Zeitraums von höchstens zwei Wochen ab dem Zeitpunkt der Abwesenheit des Studenten ausgestellt wird. In anderen Fällen höherer Gewalt muss der Student innerhalb einer Woche, beginnend mit dem Verschwinden der Gründe für seine Abwesenheit, einen Beweis seiner zwingenden Entschuldigung vorlegen.

Auf Vorschlag des Fakultätsrates und Zustimmung des Fakultätsrates gibt der Dekan der Fakultät eine Woche vor Beginn der Prüfung die Namen der Studenten bekannt, die die festgelegte Prozentsatzteilnahmequote nicht erreicht haben.

Rücktritt von einem oder mehreren Kursen:

Studierende können von einem im Semester angemeldeten Kurs zurücktreten, daher wird ihnen die Note (W) verliehen. Die endgültigen Fristen für den Rücktritt von den Lehrveranstaltungen sind in dem zu Beginn des Studienjahres oder zu Beginn des Semesters veröffentlichten Studienkalender anzugeben. Ein Kurs (W) wird in der GPA des Schülers nicht berücksichtigt. Die ersten Tage des Besuchs eines jeden Semesters sind Kurse, die addiert werden (im akademischen Kalender angegeben). Während dieser Tage können die Studenten die Kurse, die sie bereits gewählt haben, mit Zustimmung ihrer akademischen Betreuer und gemäß den vom Universitätsrat festgelegten Bestimmungen wechseln, die vom Kuratorium genehmigt werden.

Studie Einfrieren:

1. Die Studierenden können in einem Semester einen Antrag auf Einfrierung ihres Studiums (Austritt aus allen von ihnen angemeldeten Kursen) stellen, wenn sie bestimmte Gründe haben, die unter ihrer Kontrolle stehen, sofern sie deklariert werden sollten.

2. Die Annahme der Einfriergesuche wird durch Einreichung vor Ablauf der achten Semesterwoche festgelegt.

3. Fakultätsrat verabschiedet das Einfrieren der Auflösung, dementsprechend wird in allen Frostkursen die Note (W) vergeben.

4. Bei Kursen, die vom Kuratorium gebilligt werden, gelten die einschlägigen Finanzvorschriften des Universitätsrates.

5.Die Dauer des Freezing-Studiums wird in der maximal zulässigen Studiendauer für den Bachelor-Abschluss gezählt.

Studiensuspendierung und Registrierung abgehakt:

1.Studenten, die nicht alle Registrierungsanforderungen erfüllen, gelten als im Status der Studienaussetzung. Sie können die Registrierung für das nächste Semester beantragen, das den darin festgelegten Registrierungsanforderungen unterliegt. Sie sollten die zugewiesenen Anmeldegebühren sowie die vom Universitätsrat beschlossenen und vom Stiftungsrat genehmigten Aussetzungsgebühren des vorangegangenen Semesters zahlen.

2.Studentenanmeldungen werden im folgenden Status abgehängt:

ein. Wenn sie ihr Studium für zwei aufeinander folgende Semester aussetzen.

b. Wenn sie die vom Hochschulrat genehmigte maximale Studiengrenze überschreiten.

c. Wenn die Universität aus verschiedenen Gründen einen entscheidenden Kündigungsbeschluss erlassen hat. (Übermittlung falscher Dokumente, die die Grenzen der letzten akademischen Warnungen überschreiten, Verstöße, die eine Kündigung der Universität rechtfertigen).

3. Studierende, deren Anmeldungen aufgrund einer Studienaussetzung abgesetzt werden, können sich mit Zustimmung des zuständigen Fakultätsrates erneut anmelden. Daher sollten sie die ihr zugeteilten Registrierungsgebühren zuzüglich der Gebühren für das gestoppte vorangegangene Semester, das vom Universitätsrat angenommen und vom Stiftungsrat genehmigt wurde, zahlen (sofern vorhanden).

4. Beschlüsse über die Ablehnung von Studierenden und Beschlüsse über die Neuanmeldung werden vom Hochschulrat auf Vorschlag des zuständigen Fakultätsrates erlassen.

Rücktritt von der Universität:

1. Der Austritt aus der Universität erfolgt auf Antrag beim Dekanat der Fakultät.

2. Die Zulassung zum Rücktrittsgesuch setzt voraus, dass die Studierenden finanziell freigesprochen werden. Der Rücktrittsgesuch ist vor Beginn des Studiensemesters zu stellen.

3. Es wird vereinbart, einen während des Studiensemesters eingereichten Rücktrittsantrag anzunehmen, dass der Student sich offiziell angemeldet hat, die Studiengebühren für das betreffende Semester bezahlt und zur Teilnahme verpflichtet hat. Dem Studenten ist es nicht gestattet, einen Teil des Studiums zu erstatten Studiengebühren. Diese Gebühren werden für Studierende einbehalten, wenn der Student die Universität im selben Semester erneut einschreiben möchte, wobei die erforderliche Mindestbeteiligungsquote berücksichtigt wird.

4. Der Fakultätsanwalt leitet den Antrag auf Rücknahme nach seiner Genehmigung an den Vizepräsidenten der Universität für Verwaltungs- und Studentenangelegenheiten zur Prüfung.

5. Bei Annahme des Rücktrittsgesuchs gilt der Student als aus der Universität ausgetreten und wird in den Hochschulunterlagen neben seinem Namen vermerkt (Rückzug aus der Universität gemäß Antragsnr.…. Vom…) und wird die entsprechenden Unterlagen erteilen.

6.Der Studierende kann seinen Antrag auf Rücktritt durch Einreichung eines neuen Antrags an das Fakultätsdekanat zurückziehen, sofern er vom Dekan der Fakultät genehmigt wird.

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