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Zahlung der Studiengebühren im zweiten Semester des akademischen Jahres 2018-2019

 Rundbrief
  •  Anmeldung und Zahlung der Studiengebühren im zweiten Semester des akademischen Jahres 2018-2019
  • Die Geschäftsverfahren für die Beendigung des ersten Semesters 2018-2019 und den Beginn der Registrierung für das zweites Semester 2018-2019 werden wie folgt festgelegt
 
Erstens: Erstes Semster 2018 – 2019
 
Letzter Tag der Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse ist: Donnerstag, 24.1.2019
Letzter Tag für die Einreichung von Anträgen Einspruch gegen die Ergebnisse der Abschlussprüfung ausschließlich ist: Samstag, den 26.1.2019. Die Anträge auf Einspruch sollen am schnellsten bearbeitet werden, um korrekte Berechnung des Durchschnittes sicherzustellen.
Bekanntgabe der Ergebnisse der Anträgen: Montag, 28.1.2019.
Auftakt der Zahlung der Universitätsgebühren für die Registrierung im zweiten Semester durch die zugelassenen Banken, ohne dass die Universität Finanzdirektion überprüft werden muss, ist : Ab Mittwoch, den 16.1.2019. Studenten müssen alle verbleibenden Schulden bis zum Ende des ersten Semesters begleichen und eine Anzahlung gemäß der folgenden Tabelle einzuzahlen:
  
Fällige Beträge
Lehrplan
Studenten müssen zum Beginn des Semesters die Gebühr für (12) Stunden + die Registrierungsgebühr des Semesters, zahlen.
Stundenweise
Studenten müssen (50%) der Registrierungsgebühr des Semesters, zahlen.
Semesterweise
Studenten müssen den verbleibenden Restbetrag der Universitätsgebühren, nachdem ihre Registrierung bei der Universität bis zum Ende der offiziellen Arbeitszeit am Donnerstag, dem 2.5.2019 registriert wurde.
 
Zweitens: Zweites Semster 2018 - 2019
 
Die elektronische Registrierung für das zweite Semester für der Studierenden (außer dem ersten Semester Studenten und Neulingen), beginnt vom Mittwoch, den 30.1.2019 bis zum Freitag, 8.2.2019. Die Studierenden sind persönlich dafür verantwortlich, dass sie sich wissenschaftlich, finanziell und administrativ anmelden. Eine in Kraft getretene rechtliche Agentur oder eine besondere Genehmigung des vom Dekan des Colleges genehmigten Studenten Die Anmeldefrist wird nach den in der Studentenakte am Ende des ersten Semesters angegebenen Studierendenstufen unterteilt, wobei der folgende Zeitplan gilt: 

 

1. Über die Website der Universität (Learnata) / elektronische Registrierung:

 

 
Studienstufen in allen Fakultäten
Tag und Datum
Vierte, fünfte und sechste Jahren
Mittwoch 30/1/2019
Donnerstag den 31/1/2019
Freitag 1/2/2019
Zweite und dritte Jahren
Samstag 2/2/2019
Sonntag 3/2/2019
Montag 4/2/2019
Für diejenige aller Jahren Studenten, die sich nicht rechtzeitig für ihr Jahr anmelden konnten
Dienstag den 5/2/2019
Mittwoch den 6/2/2019
Donnerstag 7/2/2019
Freitag 8/2/2019

  

 

2. Durch interne Registrierung (Akademische Anleitung) ausschließlich:

 

  

betroffene Studenten
Tag und Datum
Für Studenten des ersten Jahres und Neulinge Studenten
Während der offiziellen Arbeitszeiten am Samstag 2/2/2019 bis Donnerstag 7/2/2019
Für Studierende des Semestersystems an allen Fakultäten
 
Beginn der Universität: Alle Kurse beginnen am Samstag, dem 9. February 2019 in allen Fakultäten
 

 

Kostenlose Addieren und löschen Woche:

 

 Sie beginnt am Samstag, den 9.02.2019 und endet am Freitag, den 15.2.2019 (durch akademische Betreuung, Studentenangelegenheiten Abteilung und Learnata), sofern die Anzahl der registrierten Stunden mindestens 12 beträgt. Jedes Fach, das innerhalb 12-Stunden-Frist zurückgezogen wird, wird als eine ist eine obligatorische Rücktritt betracht, und der Student verlieht eine W-Note im diesen Fach und verliert die volle Gebühr des zurückgezogenen Faches.

 
 

Kündigung von Spezializierung Situation:

 

Diese Situation wird von den akademischen Betreuren erklärt, nachdem der detaillierte akademische Status des Studenten geprüft wurde.
Ein Spezializierungskündigte Student muss einen formellen Antrag auf Teilnahme am Aufholenstudium einreichen, wenn sein kumulierter Durchschnitt ≥ (1) ist,  oder ein Antrag auf Änderung der Spezializierunginnerhalb eines Zeitraums, der nicht später als Mittwoch, dem 6. 2. 2019, nach der Überprüfung des Zulassungs-und Registrierungsdirektors.
 
 

Drittens: Regeln für die Registrierung im zweiten Semster 2018 - 2019

 

 
1)      Studenten mit einem kumulierten Durchschnitt ≤ (2) hat das Recht, ein konidtionellen absolvierten Fach zu wiederholen.
2)      Das absolvierte Fach mit der Note ≥ (2) darf wie folgt registrieren wird, um kumulativen Durchschnittde Studentes zu erhöhen:
§ Die Gesamtzahl der absolvierten Fächer sollte 15 Kreditstunden nicht überschreiten.
§ Die Registrierung der absolvierten Fächer über Studentelektronisches Konto oder durch akademischen Betreueung wird als offizielle Aufforderung zur Neuregistrierung der Fächer.
3)      Die akademische Belastung des Studenten hängt vom kumulierten Durchschnitt ab. Der akademische Betreur muss dem Studenten anweisen günstige Fächer zu wählen, um sie von akademischen Warnung oder einer Kündigung aus der Universität zu schützen.
 
4)      Es wird empfohlen daß mehrfachgefallene Fächer, im ersten Semester 2018-2019 eröffnet werden sollen, um den Studenten dabei zu helfen, ihre kumulativen Noten zu erhöhen gemäß der Entschließung des Hochschulbildung oberrsten Rates No. (49) vom 22/11/2018, der die gekündigten Studenten reregistriert und ihre Situationen geregelt wereden sollen, beinhaltet.

 5)  Priorität wird für Eröffnen Fächer, die für Graduation der Studenten nötig sind, egal wie hoch ihre Zahl ist.

6)      "Bürozeiten“ Mechanismus darf unter keinen Umständen befolgt werden.
7)      Die Fächer desselber Gruppe in demselben Jahr sollen widerspruchsfrei.
8)      Sektionen und Praktikum Gruppen dürfen nicht mit studentenzahlen unter Obergrenzahlen schließen (die 40 für theoretische Sektionen, und 20 für praktikum Gruppen sind), insbesondere die Fächer, in denen viele Studenten registrieren möchten, erwartet wird. Es ist zu erwähnen, daß es jetzt möglich wird, Studenten in Registrierungswarteliste automatisch anmelden können, und später über ihre elektronischen Konten (Learnata) weiterregistrieren.
 

 

9)      Die akademische Belastung und die Prioritäten der Registrierung in den Fakultäten werden nach dem kumulativen Notendurchschnitt wie folgt festgelegt:

 

   

A- Durchschnitt des Semesters 
Akademische Belastung
Semeter Durchschnitt
(25) kreditstunden nur für Das Fakultät für Medizin
(3)
(21) kreditstunden für allen anderen Fakultäten
Die Höchstgrenze, wenn der Student alle seine verbleibenden Fächer registrieret.
Graduierung
 

 
B- Fakultät für Medizin
Akademische Belastung
(AGPA) kumulierten Punkten Durchschnitt
 Zwischen (12) und (25) kreditstunden für neue, gescheiterte, konditionell abslovierte Fächer auf den Wunschdes Students.
(2)
 Zwischen (12) und (25) kreditstunden + Verpflichtung für Registrierung allen geöffneten gescheiterte Fächer um die akademische Belastung im daneben erwähnten Interval hinzubringen.
Zwischen (1.9) und (1.99)
 Zwischen (12) und (21) kreditstunden + Verpflichtung für Registrierung allen geöffneten gescheiterte Fächer + begrenzte Zahl der konditionellen abslovierten Fächer nicht weniger als 2 falls keine gescheiterte Fächer geöffnet werden.
Zwischen (1.75) und (1.89)
 Zwischen (12) und (19) kreditstunden + Verpflichtung für Registrierung allen geöffneten gescheiterte Fächer+ alle konditionelle abslovierte Fächer + begrenzte Zahl der geöffneten neuen Fächer um die akademische Belastung im daneben erwähnten Interval hinzubringen.
Zwischen (1.5) und (1.74)
 Zwischen (12) und (19) kreditstunden + Verpflichtung für Registrierung allen geöffneten gescheiterte Fächer+ alle konditionelle abslovierte Fächer + begrenzte Zahl der geöffneten neuen Fächer ohne die akademische Belastung im daneben erwähnten Interval hinzubringen falls sie sein maximum nicht erreicht.
Zwischen (1 und (1.49)
 Zwischen (12) und (19) kreditstunden + Verpflichtung für Registrierung allen geöffneten gescheiterte Fächer+ alle konditionelle abslovierte Fächer (ohne die maximal akademische Belastung zu erreichen).
Zwischen (0) und (0.99)
 

 

 

C - Alle andere Fakultäten außerdem Fakultät für Medizin
 
akademische Belastung
(AGPA) kumulierten Punten Durchschnitt
 Zwischen (12) und (18) kreditstunden, ohne irgendwelche Einschränkungen für registrierten Fächer
(2)
 Zwischen (12) und (18) kreditstunden + Verpflichtung für Registrierung allen geöffneten gescheiterte Fächer um die akademische Belastung im daneben erwähnten Interval hinzubringen.
Zwischen (1.9) und (1.99)
 Zwischen (12) und (18) kreditstunden + Verpflichtung für Registrierung allen geöffneten gescheiterte Fächer + begrenzte Zahl der konditionellen abslovierten Fächer nicht weniger als 2 falls keine gescheiterte Fächer geöffnet werden.
Zwischen (1.75) und (1.89)
 Zwischen (12) und (16) kreditstunden + Verpflichtung für Registrierung allen geöffneten gescheiterte Fächer+ alle konditionelle abslovierte Fächer + begrenzte Zahl der geöffneten neuen Fächer um die akademische Belastung im daneben erwähnten Interval hinzubringen.
Zwischen (1.5) und (1.74)
 Zwischen (12) und (16) kreditstunden + Verpflichtung für Registrierung allen geöffneten gescheiterte Fächer+ alle konditionelle abslovierte Fächer (ohne die maximal akademische Belastung zu erreichen).
Zwischen (1 und (1.49)
 Zwischen (12) kreditstunden + Verpflichtung für Registrierung allen geöffneten gescheiterte Fächer+ alle konditionelle abslovierte Fächer.
Zwischen (0) und (0.99)

D- Die aufholte Studium gemäß Resolution (21) für das Jahr 2015
Der Student darf in dem aufholten Studium sich unabhängig vom kumulierten Durchschnitt von 12 Stunden bis 15 Stunden registrieren. Der Student muss unvermeidlich verpflictet die geöffnete gescheiterte Fächer registrieren, und falls er die maximal akademische Belastung nicht erreicht, Er darf konditionelle abslovierte Fächer ausschließlich registrieren. Er darf keine neue Fach registrieren.
 

Viertens: Verzugsstrafen:

 

  • Strafgeld der unbezahlten Gebühren des zweiten Semester:
(5%) des Restbetrags der fälligen Gebühren. Die Fälligkeit beginnt am 4/5/2019.
Der verbleibende Restbetrag in einem Spezialfonds namens "Studenten Fond", der vom Universitätsrat wird für Angelegenheiten, die sich auf Studenten beziehen, verwaltet.
 
  • Verspätete Registrierungsgebühr (15.000 SYP):
Bewerben Sie sich ab dem 29.09.2014 für alle Studenten, die sich für das zweite Semester 2018-2019 verspätet zu registrieren.
  • Verspätete gelöschte Fächer:
Für die Löschung eines Faches oder mehrerer Fächer (für Studenten des Kreditsystems) gelten folgende Finanzvorschriften:
 
Kalenderwoche
Datum der Löschung
Rückzahlungsprozent aus den Gebühren der gelöschten Kreditstunden  
Die zweite
Von 16/2/2019 bis 22/2/2019
(75%)
Die dritte
Von 23/2/2019 bis 1/3/2019
(50%)
Die vierte
Von 2/3/2019 bis 8/3/2019
(25%)
Der Student bekommt keines von den Gebühren der gelöschten Kreditstunden falls die Löschung später als der fünten Woche (von 9/3/2019 ab)
 

  • Universitätsunterbrechung Gebühren:

 Der Student gilt al unterbrochen falls er für das erste Semester unregistriert oder, wenn er sich bis Ende Donnerstag, dem 28/2/2019, nicht registriert hat, und wird die folgende Zahlung der Unterbrechung- oder Verschiebungsgebühren verlangt werden:

o 10% der Semestergebühren für Semestersystem Studenten.
o 10% der (12) Kreditstunden Gebühren für Kreditstunden Studenten.
 
 

Fünftens: Regelungen des obligatorischen Rückzugs aus einem oder mehreren Kursen und  Regelungen des studium einfrierenes:

 

 Die Bewerbung für einen obligatorischen Rückzug von einem oder mehreren Fächer wird in der sechsten Woche (beginnend am Samstag, 16.3.2019) beantragt werden. Der Student erhält ein )W) Note. Die Auswirkung des rückzugten Fach auf Semester und kumulativen Durchschnitte im akademischen Rekord des Students wird annulliert, allerdings er zählt keine Gebühren des Faches zurück.

Falls der Student nicht alle seine registrierten Fächer zurückziehen möchte, er soll seines Studiums Einfrieren beantragen, und er zählt keine Gebühren des Semesters zurück.
 

Die Frist für die Einreichung von Anträgen auf obligatorischen Rückzug oder das Einfrieren des Studiums ist das Ende der offiziellen Arbeitszeit am Donnerstag, den 25.4.2019 (vor der Anfang des zweiten Quizes). Keine Anträgen mehr werden nach diesem Datum angenommen, nur wenn sie mit überzeugenden Entschuldigung, die auf Vorschlag des Dekanats des Fakultäts angenommen wurde, gerechtfertigt werden. 

Universität Präsident 

Prof. Dr. Nazir Ibrahim

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