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Regeln und Methode für die Zahlung der Studiengebühren für das zweite Halbjahr 2018 - 2019

Regeln und Methode für die Zahlung der Studiengebühren für das zweite Halbjahr 2018 - 2019
Die Regeln und die Methode für die Zahlung der Studiengebühren für das zweite Semester 2018-2019 des akademischem Kalender lauten wie folgt:
 
Art der Zahlung der Studiengebühren für das zweite Semester gemäß dem akademischen Kalender:
 
 
Erste Zahlung
Für  das nicht-syrische Bakkalaureat Inhaber
(Syrische Pfunde)
Erste Zahlung
Für die syrische Bakkalaureat Inhaber
(Syrische Pfunde)
Fakultät
2,000,000
1,500,000
Medizin
1,700,000
1,250,000
Zahnmedizin
1,400,000
1,100,000
Pharmazie
800,000
550,000
Erdöltechnik
750,000
500,000
Computertechnik
600,000
450,000
Betriebswirtschaftlehre
 
 
o Der Student zahlt die Mindestzahlung zum Zeitpunkt der Anmeldung in einer der Fakultäten der Universität (Anmeldevorschuss).
 
 
Die Vorauszahlung beinhaltet:
 
Eintrittsgebühr und Anmeldegebühr für das erste Semester sowie 12 Stunden Kreditstunden für das zweite Semester und Krankenversicherungsgebühr.
 
o Der Student muss die verbleibenden Gebühren aufgrund der Anmeldung in den ersten Semesterkursen vor dem Ende der offiziellen Arbeitszeit am Donnerstag, dem 02.05.2014, bezahlen.
 
o Die Strafen für die verbleibenden, noch nicht gezahlten Beträge zum 04/05/2019 werden mit einem Satz von 5% des noch nicht bezahlten Betrags berechnet. Die Geldbußen werden in einen Spezialfonds namens Student Fund eingeteilt, der vom Universitätsrat verwaltet wird und für Angelegenheiten der Studierenden ausgegeben wird.
 
Rücktritt von der Universität:
Für den Fall, dass der Student einen Antrag auf Austritt aus der Universität stellt, gelten für ihn die folgenden Finanzvorschriften zum Zeitpunkt der Antragstellung.
 
o Die Studierenden müssen die Anmeldegebühr (Akzeptanz) von 95.000 SP für syrische Zertifikate und 125.000 SP für nicht-syrische Zertifikate zahlen, wenn sie vor Beginn der Arbeit, dh vor dem 09.02.2014, den Rücktritt beantragen.
 
o Die Studierenden müssen die Anmeldegebühr und die vierteljährliche Anmeldegebühr zahlen, Erwachsene / 185.000 / SY für syrische Zertifikate und / 225.000 / SP für nicht-syrische Zertifikate, wenn sie während der ersten Arbeitswoche einen Rücktritt beantragen (die Woche der Löschung und Hinzufügung). / 2019 bis 14. Februar 2001.
 
o Der Studierende muss die Anmeldegebühr und die vierteljährliche Anmeldegebühr entrichten und 25% der Mindestgebühren für die angemeldeten Arbeitsstunden (12 Stunden) erheben, wenn er seinen Rücktritt während der zweiten Woche nach Beginn des Arbeitsbeginns gemäß dem akademischen Kalender beantragt, dh im Zeitraum vom 16/02/2019 bis zum 21. 02/2019
 
o Die Studierenden sind verpflichtet, die Anmeldegebühr und die vierteljährliche Anmeldegebühr zu zahlen und 50% der Mindestgebühren der angemeldeten Arbeitsstunden (12 Stunden) zu entrichten, wenn sie während der dritten Woche nach Beginn der Arbeit gemäß dem akademischen Kalender den Rücktritt beantragen, dh im Zeitraum vom 23/02/2019 bis zum 28. 02/2019.
 
o Die Studierenden müssen die Anmeldegebühr und die vierteljährliche Anmeldegebühr entrichten und 75% der Mindestgebühren der angemeldeten Arbeitsstunden (12 Stunden) erheben, wenn sie während des vierten Arbeitswochenbeginns gemäß dem akademischen Kalender ihren Rücktritt beantragen, dh im Zeitraum vom 02.03.2014 bis 07.07. 03/2019.

 

o Die Studierenden müssen die Anmeldegebühr und die vierteljährliche Anmeldegebühr entrichten und 100% der Mindestgebühren für die angemeldeten Arbeitsstunden (12 Stunden) in Anspruch nehmen, wenn sie nach dem Ende der vierten Woche des akademischen Kalenders ab dem 09.03.2014 einen Rücktritt beantragen.

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