Ankundigung an Studenten, wegen der Anzahl der Schuljahre, oder der akademische Warnungen, oder geringen kumulativen Rate erschöpft sind

Auf der Grundlage des Resolution des Hochschulrates Nr. 122 vom 7/2/2019 werden folgende Verfahren festgelegt:

 1- Studenten, die in folgenden Fällen eingeschlossen sind:

·         Die Chancen auf eine Prüfung, die für die Ergebnisse der akademischen Jahrprüfungen (2017 - 2018) zulässig waren, erschöpft haben.

·         Die Chancen auf auf eine Prüfung für das erste Semester des Studienjahres (2018 - 2019) zulässig waren, erschöpft haben.

·         Die Vorteilsnehmer oder Nicht Vorteilsnehmer einer früheren außerordentlich Prüfungssitzung.

Sind erlaubt zur:

  •   Registrierung im zweiten Semester des akademischen Jahres (2018 - 2019) bis zum Ende des Tages am Donnerstag, den 14.3.2019.
  •   Registrierung im ersten Semester des akademischen Jahres (2019-2020) innerhalb der an der angegebenen Universität Registrierungstermine.

 Vorausgesetzt, dass die Anzahl der Stunden in jedem Semester nicht die Anzahl der Stunden, die der Student zur Registrierung gemäß den genehmigten Regeln erlaubt, überschreitet.  

2 Die Studenten die im Artikel  (1) eingeschlossen sind, profitieren keine Sommersemester Zulassung. 

3. Der vorstehende Artikel  (1) gilt für studenten die im Militärdienst sind, nur in den folgenden Fällen:

·         Die studenten, die einen Pflicht Militärdienst  oder Reservistendienst  oder beides erbracht haben und seit dem 1.11.2011 im Dienst waren und vor der oben genannten Resolution Nr. / 122 / entlassen wurden.·         Die studenten, die die zum Zeitpunkt der Erteilung der genannten Resolution im Dienst waren und nach ihrer Erteilung entlassen wurden.

Solche Studenten die in in früheren Fällen eingeschlossen sind, sind Erlaubt, sich für das Sommersemester des akademischen Jahres 2018-2019 zu registrieren. 

4.       Registrierende Studenten an Spezialisierung welche später agegasget wurdenm profitieren nicht von dieser  oben genannten Resolution.5.       Registrierende Studenten,  die sich gemäß dieser Resolution eingeschrieben habenm werden  Entschädigungsausschreibung für den praktischen Teil des zweiten Semesters des akademischen Jahres 2018 – 2019 gegeben.

6.       Studenten, die gemäß dieser Resolution eingeschrieben sind, dürfen ohne Berücksichtigung der Aufnahmekapazitäten der Klassen im Studienjahr 2018 - 2019 ausschließlich, untergebracht werden. 

7.       Studenten, die unter den genannten Resolution eingeschlossen sind, zahlen die Gebühren und Studiengebühren auf der Grundlage der Gebühren, für die sie sich zuerst an der Universität Registriert haben. 

8.       Alle Fakultäten werden beauftragt, den Prozess der Öffnung der Sektions und Gruppen für nicht offenete Kursen, zu prüfen.

 

9.       Aakademische Status des Studenten und seine kumulierte Rate werden gemäß den Anweisungen und Registrierungsregeln für das zweite Semester 2018-2019 berücksichtigt.

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