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Universitätssekretariat

 

Der Universitätssekretär wird durch den Beschluss des Präsidentes der Universität Auf einen Vorschlag des Kuratoriums ernannt, wobei er mindestens ein Universtätsabsolvent sein und eine Erfahrung in Universitätsangelegenheiten vorliegen muss.

 

Der Universitätssekretär führt die Arbeit des Sekretariats des Universitätsrat durch, und zeichnet die Protokolle seiner Sitzungen auf und sie in einem mit dem Rektor unterschriebenen aufzeichnen soll.

Die Aufgaben des Universitätssekretär werden wie folgt definiert:

 

 

 

 

  1. Betreuung des Universitätspräsidenten und seiner Stellvertreter im administrativen und finanziellen Management der Universität unter der Aufsicht des Universitätspräsidenten, und Verantwortung für die Umsetzung der Entscheidungen und Vorschriften in seinem Zuständigkeitsbereich.
  2. Überwachung der Arbeit von Direktionen und Abteilungen der Zentralverwaltung.
  3. Follow-up der Umsetzung der Entscheidungen des Rates für Hochschulbildung des Ministeriums, des Universitätsrat und des Präsidenten der Universität und seiner Stellvertreter, und einreichen erforderlichen Vorschläge dafür.
  4. Durchführung des Sekretariats des Universitätsrats und Überwachung der Vorbereitung seiner Tagesordnung der Sitzungen, der Organisation seiner Protokolle und der Abfassung seiner Beschlüsse.
  5. Beobachtung die Posteingang an die Universität und Vorbereitung ihn um dem Präsidenten der Universität oder seinen Stellvertretern vorzustellen und Follow-up mit den zuständigen Behörden.
  6. Ausführung anderen Aufgaben, die ihm der Universitätspräsidenten anvertraut hat.

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