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Zulassungsbedingungen und Voraussetzungen

Die im syrischen allgemeinbildenden Sekundarschulabschluss oder in den Äquivalenten erworbenen Noten, die für die Zulassung an den Fakultäten der Universität festgelegt wurden, werden definiert, nachdem die religiöse Bildungsmarke gestrichen und eine der Fremdsprachemarken (Englisch oder Französisch) ausgewählt wurde, wenn ihr Zertifikat beide enthält, wie folgt:

Fakultät für Medizin: von der Gesamtnote, die im syrischen allgemeinen Sekundärzertifikat erhalten wurde (wissenschaftlicher Teil). 75%

75%

Fakultät für Zahnmedizin: von der Gesamtnote, die im syrischen allgemeinen Sekundärzertifikat (wissenschaftlicher Teil) erzielt wurde.

 70%

Fakultät für Pharmazie: von der Gesamtnote der syrischen allgemeinen Sekundärzertifikate (wissenschaftlicher Teil) erzielt wurde.

 70%

Fakultät für Erdöltechnik: von der Gesamtnote, die im syrischen allgemeinen Sekundärzertifikat (wissenschaftlicher Teil) erzielt wurde.

 60%

Fakultät für Erdöltechnik: von der Gesamtnote, die im syrischen Erdöl Technisches Sekundärzertifikat erzielt wurde.

75%

Fakultät für Computer-, Informatik- und Nachrichtentechnik: von der Gesamtnote, die im syrischen allgemeinen Sekundärzertifikat erworben wurde (wissenschaftlicher Teil). 60%

60%

Fakultät für Computer-, Informatik- und Nachrichtentechnik: Aus der Gesamtnote des beruflichen Sekundärzertifikats Spezialisierung: (Computertechniken, Betriebsprogramme und Systeme, Computernetzwerke, Elektronik). 75%

75%

Fakultät für Betriebswirtschaftslehre: von der Gesamtnote, die im syrischen allgemeinen Sekundarabschluss (wissenschaftliche oder literarische Abteilung) erworben wurde, und des religiösen Sekundärzertifikats. 50%

50%

Fakultät für Betriebswirtschaftslehre: von der Gesamtnote, die im berufsgenossenschaftlichen Sekundarbereich erworben wurde. 55%

55%

Zulassungsbescheinigung:

A. Syrische Zertifikate:

· Allgemeines Sekundärzertifikat (wissenschaftlicher Text), Artor Sekundarausweis der Syrischen Arabischen Republik.

· Zertifikat des Technischen Instituts, dessen Spezialisierung von einem zuständigen Ministerium in Syrien und im Einklang mit einer Spezialisierung, die von einer der syrischen Universitäten angeboten wird, erteilt wird.

· Bachelor-Abschlüsse, die von einer staatlichen oder privaten Universität in der Arabischen Republik Syrien vergeben werden.

Studierende können sich auf der Grundlage eines der oben genannten Zertifikate gemäß den vom Hochschulrat erlassenen Bestimmungen anmelden. In jedem Fall ist die Zulassung vorgesehen, dass die Ausstellung des Zertifikats vom Bildungsministerium oder vom Hochschulministerium überprüft und authentifiziert werden muss.

B. Nicht-syrische Zertifikate:

Studierende, die eines der vorgenannten Zeugnisse von arabischen oder ausländischen Bildungseinrichtungen oder von in ihrem Land anerkannten privaten Bildungseinrichtungen gemäß den Ad-hoc-Bestimmungen des Hochschulrates und der Universität erhalten, sofern diese Zeugnisse entweder von der Hochschule anerkannt werden das Bildungsministerium oder das Hochschulministerium in Syrien.

Erforderlich sind ein Originalzeugnis und Kopien, die von der Botschaft der syrischen Arabischen Republik im ausstellenden Land und vom syrischen Außenministerium ordnungsgemäß beglaubigt wurden. Das Zeugnis muss ins Arabische übersetzt werden, wenn es in einer Fremdsprache ist und die Richtigkeit der Ausstellung durch das Ministerium für Hochschulbildung überprüft werden muss. Dann muss es an das Bildungsministerium geschickt werden, um zu überprüfen, ob es für das syrische allgemeine Sekundärzertifikat anerkannt ist.

Wenn sich herausstellt, dass die Ausstellung von Zertifikaten ungültig ist, wird die Registrierung des Studenten storniert, und er wird wegen Betrugs strafrechtlich verfolgt. Wenn die Überprüfung der eingereichten Dokumente nicht möglich ist, wird der Student für ein Studienjahr freigelassen und seine Registrierung wird am Ende dieses Jahres gelöscht, wenn er die Authentifizierung der Dokumente durch die ausstellende Quelle nicht bestätigen kann.

Erforderliche Dokumente zum Registrieren der SPU:

- Vier stumpf zertifizierte Kopien des Sekundärstudiums.

- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses.

- Sechs neue farbige persönliche Fotos (Größe 3 × 4).

- Bewerbungsformular der Universität, bereitgestellt von der Zulassungs- und Registrierungsabteilung.

- Eine schriftliche Zusage, die von den Studenten unterzeichnet wurde, um die Gesetze und Bestimmungen der Universität zu respektieren und sie einzuhalten.

 

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